Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Leistungsverpflichtung

Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen Angebot von Stadterlebnisse e.K. und/oder den Angaben in der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Änderungen und Ergänzungen in den vertraglichen Unterlagen seitens des Kunden stellen ein neues Angebot an Stadterlebnisse e.K. dar und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Stadterlebnisse e.K. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.
Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 – Zahlungsweise und -fristen

Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der

Stadterlebnisse e.K.
Commerzbank Düsseldorf
IBAN: DE22 3008 0000 0202 3842 00
BIC: DRESDEFF300

Die Zahlung des im Vertrag vereinbarten Preises wird mit Erhalt unserer Rechnung fällig. Die ausgestellte Gesamtrechnung ist mit einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann Stadterlebnisse e.K., wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung eingeräumt hat, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
Es besteht keine Leistungspflicht für Stadterlebnisse e.K., wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden.
Dem Kunden steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Kunde ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wir berechnen pro Buchung einmalig anfallende Buchungskosten in Höhe von € 19,- zzgl. MwSt.

§ 3 – Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmendaten

Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen an Stadterlebnisse e.K. in schriftlicher Form, per E-Mail, mitgeteilt werden.

Erhöhung der Teilnehmerzahl:

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist mit Stadterlebnisse e.K. grundsätzlich abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.

Verringerung der Teilnehmerzahl:

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl bis 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Eine spätere Stornierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von über 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl stehen Stadterlebnisse e.K. unter Berücksichtigung gewöhnlicher ersparter Aufwendungen wie folgt Entschädigungen pro storniertem Teilnehmer zu:

Bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
41 bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
7 Tage bis Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Teilnehmerpreises

Eine Verringerung unter die Mindestteilnehmerzahl ist grundsätzlich nicht möglich.
Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmer-Stornierungsfrist gilt der Eingang der schriftlichen Teilnehmer-Stornierungserklärung bei Stadterlebnisse e.K.
Stadterlebnisse e.K. ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl nicht möglich ist.

Umbuchung:

Eine Änderung des Veranstaltungsdatums ist bis 2 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Umbuchungswunsch muss Stadterlebnisse e.K. in schriftlicher Form, per E-Mail, und innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 09.00-17.00 Uhr) mitgeteilt werden.
Die Kosten für eine Umbuchung betragen pro Teilnehmer 20 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.
Eine Umbuchung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn alle bereits ausgestellten Rechnungen beglichen worden sind. Für den neuen Termin gilt die Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Umbuchung und es gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie für den ursprünglichen Termin. Der neue Termin muss seitens Stadterlebnisse e.K. verfügbar sein.
Eine Umbuchung ist bei folgenden Events nicht möglich: Stadtführung mit Schiffsrundfahrt / Tischzauberei – Walking Act / Online Event: Malworkshop

§ 4 – Gutschein

Der Gutschein wird in Form eines Wertgutscheines ausgestellt, der für die Buchung eines beliebigen Events von Stadterlebnisse e.K. verwendet werden kann und eine Gültigkeit von 3 Jahren besitzt. Der Gutschein ist nicht an eine bestimmte Person oder Firma gebunden und somit übertragbar. Die Voraussetzung für eine Einlösung ist ein Gutschein mit gültiger Referenznummer. Es können bei der Buchung eines Events von Stadterlebnisse e.K. auch mehrere Gutscheine verrechnet werden. Sollte ein Restguthaben vorhanden sein, dann stellt Stadterlebnisse e.K. einen neuen Gutschein aus.
Der Gutschein kann grundsätzlich nur bei der Buchung eines Events verwendet werden, bei dem der Kunde den Standardablauf mit der Ausstellung einer Gesamtrechnung wählt. Beim Wunsch einer Anzahlung und Restzahlung ist eine Verrechnung nicht möglich.

§ 5 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Stadterlebnisse e.K. um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von Stadterlebnisse e.K. eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Stadterlebnisse e.K. wird sich gleichwohl darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten für Stadterlebnisse e.K. entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

§ 6 – Kündigung

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Stadterlebnisse e.K. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Stadterlebnisse e.K. den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt Stadterlebnisse e.K., so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Stadterlebnisse e.K. muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
Leider ist auch Stadterlebnisse e.K. nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen geschützt. Soweit die Veranstaltung/Maßnahme infolge von bei Vertragsschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbarer und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnlichen verkehrsgefährdenden Straßenzuständen, besonderen Witterungsereignissen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstigen besonderen Betriebsstörungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl der Kunde als auch Stadterlebnisse e.K. den Vertrag kündigen. Im Falle einer Kündigung steht Stadterlebnisse e.K. für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

§ 7 – Mängelrechte

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Beanstandungen sind – soweit möglich – vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner von Stadterlebnisse e.K. kundzutun oder sonst telefonisch. Stadterlebnisse e.K. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Stadterlebnisse e.K. kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Sofern keine Abhilfe möglich ist, kann der Kunde für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet, die Gründe in zumutbarer Weise darzulegen.
Wird die Leistung durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Stadterlebnisse e.K. ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert Stadterlebnisse e.K. auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Aufwendungen dem Kunden hierfür in Rechnung gestellt. Verzichtet der Kunde aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung, obwohl diese nach Einschätzung von Stadterlebnisse e.K. durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber Stadterlebnisse e.K. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.

§ 8 – Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Stadterlebnisse e.K. gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung von Stadterlebnisse e.K. beschränkt, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch Stadterlebnisse e.K. herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im besonderen Maß vertrauen darf.
Es wird zwischen Stadterlebnisse e.K. und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Stadterlebnisse e.K. grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die Stadterlebnisse e.K. als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat und die ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haftet Stadterlebnisse e.K. auch bei einer Teilnahme als Ansprechpartner an diesen Veranstaltungen lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und gegebenenfalls Instruktion des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. Der Kunde kann die Ansprüche, die Stadterlebnisse e.K. gegen den Dritten in diesem Zusammenhang zustehen, unmittelbar gegen diesen geltend machen; Stadterlebnisse e.K. tritt hierzu sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten an den Kunden ab, und verpflichtet sich, sämtliche insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Stadterlebnisse e.K. übernimmt keine Haftung für seitens des Kunden oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Insoweit stellt der Kunde Stadterlebnisse e.K. von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern gegenüber Stadterlebnisse e.K. erhoben werden.
Stadterlebnisse e.K. übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Stadterlebnisse e.K. herbeigeführt wurden.
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Stadterlebnisse e.K. übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Stadterlebnisse e.K. weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ebenfalls für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handys, Laptops, Foto- und Videokameras.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Stadterlebnisse e.K.
Stadterlebnisse e.K. setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Besondere gesundheitliche Einschränkungen sind seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.

§ 9 – Urheberrecht

Seminarunterlagen, Lehrmaterialien, individuell erstellte Ausarbeitungen und Angebote unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern/Kunden nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung von Stadterlebnisse e.K. Gleiches gilt für Inhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 10 – Angebote und Ausarbeitungen

Angebote und Ausarbeitungen, welche Stadterlebnisse e.K. für den Kunden erstellt, sind in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Für individuell erstellte Angebote kann Stadterlebnisse e.K. eine aufwandsbezogene Erstellungsgebühr verlangen, die mit dem Auftrag verrechnet wird, sofern dieser erteilt wird.

§ 11 – Besonderheiten Spiele

Sollte die Durchführung der Spiele durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. Stadterlebnisse e.K. haftet nicht für Probleme der Mobilfunkanbieter!

§ 12 – Schlussbestimmungen

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Stadterlebnisse e.K. und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.